MEDIZINPRODUKTEVERORDNUNG
Mit der MDR vom 26. Mai 2021, nutzen wir die Gelegenheit, Sie über die Neuausrichtung unserer QM-Maßnahmen bezüglich unserer EVA-Materialien zu informieren.
Mit dem gezielten Ausbau unserer QM-Maßnahmen erfüllen wir zum einen die neuen MDR-Anforderungen und darüber hinaus gewinnen wir neue Erkenntnisse über das Eigenschaftsprofil unserer Materialien, um auch in Zukunft die bestmögliche Versorgung zu garantieren.
Mit internen und externen Laborkapazitäten prüfen wir nicht nur die Einhaltungen gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich verbotener Zusatzstoffe oder die maximal zulässigen Konzentrationen bestimmter Additive und cytotoxischen Eigenschaften der Compounds, sondern zukünftig auch die Konstanz der Zusammensetzung der verarbeiteten Materialien und die daraus resultierenden mechanischen Eigenschaften. Eine dynamische Werkstoffprüfung soll die beschränkte Aussagekraft einer statischen Shore A-Wert-Prüfung zusätzlich ergänzen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine ausgezeichnete Ausrüstung auch im Rohlingsbereich an die Hand zugeben, damit Sie als unser Partner die bestmögliche Versorgung am Kunden durchführen können.
Mehr Informationen finden Sie in diesem Dokument:
Damit auch Sie schnell und einfach die Kennzeichnungsanforderungen der Medizinprodukte-Verordnung für Einlagen erfüllen können, empfehlen wir den paroPrint. Flexibel, intelligent und bedienerfreundlich ist der handgeführte Inkjet-Drucker, der Ihre Einlagen kennzeichnet und direkt aus der paro360 angesteuert wird.
Details und ein Video finden Sie hier: